Mitgliedschaft ist die Königsklasse der Mitwirkung. Damit haben Sie volle Stimm- und Mitwirkungsrechte. Sie sind Kern und Träger der LKR.
Voraussetzung: Sie unterstützen die Ziele der LKR und sind mindestens 16 Jahre alt.
Mitgliedsbeiträge: siehe unten.
Hier geht’s zum Aufnahme-Antrag.
Schnuppermitgliedschaft? Eine Schnuppermitgliedschaft können wir nicht anbieten. Aber die ersten 6 Monate zahlen Sie einen sehr reduzierten Beitrag (€ 2,00/Monat) bei vollen Mitgliedschaftsrechten. Schauen Sie sich unsere Arbeit an, bringen Sie sich ein! Wenn es Sie nicht überzeugt, können Sie jederzeit wieder austreten. Hier geht’s zum Aufnahme-Antrag.
Sie haben Fragen? Oder Sie wollen uns erst noch einmal persönlich kennen lernen? Wir verabreden uns gern zum Gespräch per Telefon, Zoom, Skype, Facetime oder – wenn vom Aufwand her möglich und Corona-verträglich – persönlich. Schreiben Sie uns: mitglieder@lkr-hamburg.org.
(Für andere Formen der Mitwirkung sehen Sie bitte hier.)
Hier der Aufnahme-Antrag
Wenn Sie sich entschieden haben, Mitglied zu werden, bitte den folgenden Antrag herunterladen, ausdrucken…
… unterschreiben, ggf. einscannen und senden an:
- per Post: LKR, Mühlenstr. 8a, 14167 Berlin,
- per Fax: 030-555 72 693, oder
- als E-Mail-Anhang eingescannt an: vorstand@lkr-hamburg.org oder geschaeftsstelle@lkr.de
(Dieser Aufnahmeantrag gilt ebenso für prospektive Unterstützer und Föderer; ändern Sie den Antrag bitte entsprechend ab.)
Wir freuen uns auf Sie!
Informationen zu Mitgliedsbeiträgen:
Der Beitragseinzug erfolgt generell durch das SEPA-Lastschriftverfahren, wenn Sie uns dazu die Erlaubnis erteilen.
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt regulär € 120 (“Mindestbeitrag”), wenn Sie sich zum Lastschriftverfahren einverstanden erklären; sonst € 144. Wir freuen uns, wenn Mitglieder sich zu einem höheren Beitrag entscheiden.
Ermäßigungen:
Neumitglieder zahlen nur für die ersten sechs Monate € 12 (Lastschrift) bzw. € 18 (keine Lastschrift), also 2,– bzw. 3,– Euro pro Monat.
Ehepartner zahlen nur 50% des regulären Beitrages vollzahlender Ehepartner.
Geringverdiener zahlen pro Jahr € 30 (Lastschrift) bzw. € 42 (keine Lastschrift). Geringverdiener sind Schüler, Studenten, Auszubildende, Dienstleistende im Bundesfreiwilligendienst, Bezieher des ALG II sowie Mitglieder mit einem Einkommen von unter € 1.000 (bei Ehepartnern gemeinschaftlich unter € 2.000).
Hinweis: Parteispenden und Mitgliedsbeiträge sind in
besonders hohem Maße steuerlich begünstigt (§34g EStG).